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Termine:

Magdeburg:
04.05.2010 - 03.05.2012

Halberstadt:
02.08.2010 - 01.08.2013

Schulgeld:

125,- € pro Monat/ Schüler
Bei Vorliegen entsprech-ender Voraussetzungen be-steht während der Aus-bildung Anrecht auf den Bildungskredit. Informationen hier!

Ansprechpartner:

in Magdeburg

Frau Krüger
Telefon: 0391 / 608 44 0


in Halberstadt

Frau Menger
Telefon:
03941 / 569 55 13


Altenpflege verkürzt (2 Jahre)

zum virtuellen Rundgang
des Pflegeraums
Altenpfleger unterstützen hilfsbedürftige ältere Menschen z.B. bei der Körperpflege, beim Essen, beim Anziehen und leiten sie ggf. auch zu Bewegungs- und Atemübungen an. Sie wechseln Verbände, führen Spülungen durch und verabreichen Medikamente unter ärztlicher Aufsicht. Ziel ist es, alten Menschen zu helfen, ihre selbstständige Lebensführung so lange wie möglich zu erhalten.
Altenpfleger betreuen und beraten ältere Menschen auch in ihren persönlichen und sozialen Angelegenheiten, begleiten sie z.B. bei Behördengängen und Arztbesuchen, leiten zur Freizeitgestaltung an, organisieren Feiern und Ausflüge. Bei der Behandlung und Rehabilitation kranker, pflegebedürftiger sowie behinderter und desorientierter älterer Menschen nehmen Altenpfleger konkrete medizinisch-pflegerische Aufgaben wahr. Im Rahmen der ambulanten Pflege arbeiten sie mit den Familienangehörigen und ehrenamtlichen Helfern zusammen und leiten diese in der häuslichen Altenpflege an.

Ausbildungsschwerpunkte:
- Aufgaben und Konzepte in der Altenpflege
- Unterstützung alter Menschen bei der Lebensgestaltung
- Rechtliche und institutionelle Rahmenbedingungen (Rechtskunde)
- theoretische Grundlagen altenpflegerischen Handelns
- Personen- und situationsbedingte Pflege
- Diagnostik und Therapie

Einsatzmöglichkeiten:
- Altenwohnheime
- Altenpflegeheime
- Altenheime
- Rehabilitationseinrichtungen
- gerontopsychiatrische oder geriatrische Kliniken bzw. Klinikabteilungen
- ambulante Pflegedienste
- pflegerischen Einrichtungen zur Tages- oder Kurzzeitpflege von Senioren

Zugangsvoraussetzungen:
- Arbeitsvertrag und Ausbildungsvertrag mit einer Einrichtung der Altenpflege ist nicht erforderlich, wenn ein Bildungsgutschein ausgestellt wurde
- Realschulabschluss oder anderer gleichwertiger anerkannter Bildungsabschluss oder abgeschlossene zehnjährige Schulbildung, die den Hauptschulabschluss erweitert
- Auf Antrag kann die Dauer der Ausbildung nach §4 Abs. 1 des Altenpflegegesetzes verkürzt werden: für Krankenschwestern, Krankenpfleger, Kinderkrankenschwestern, Kinderkrankenpfleger, Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspfleger mit 3-jähriger Ausbildung um bis zu 2 Jahre; für Altenpflegerhelferinnen, Altenpflegehelfer, Krankenpflegehelferinnen, Krankenpflegehelfer, Heilerziehungshelferinnen und Heilerziehungshelfer um bis zu 1 Jahr
- gesundheitliche, geistige und persönliche Eignung, Hepatitisimpfung

Bemerkung:
Die Gesamtverantwortung für diese Ausbildung trägt die Schule.

Ausbildungsdauer:
2 Jahre

Abschluss:
Zeugnis über die Staatliche Prüfung zum „Altenpfleger“ bzw. zur „Altenpflegerin“

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