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Erzieher - Sozialpädagogik

erzieherErzieher/innen beobachten das Verhalten und Befinden der Kinder, die sie fördern und betreuen, analysieren die Ergebnisse nach pädagogischen Grundsätzen und beurteilen Entwicklungsstand, Motivation oder Sozialverhalten. Auf dieser Grundlage erstellen sie langfristige Erziehungspläne und bereiten Aktivitäten sowie pädagogische Maßnahmen vor, die z. B. soziales Verhalten oder die individuelle Entwicklung unterstützen. Sie fördern die körperliche und geistige Entwicklung der Betreuten, indem Sie diese zu kreativer – z.B. musisch-künstlerischer Betätigung sowie zu freiem oder gelenktem Spielen anregen. Sie dokumentieren Maßnahmen und deren Ergebnisse, führen Gespräche, unterstützen und beraten bei schulischen Aufgaben und privaten Problemen. Darüber hinaus bereiten sie Speisen zu, behandeln leichte Erkrankungen und Verletzungen und halten zu Körperpflege und Hygiene an. Sie reflektieren die erzieherische Arbeit im Team, gegebenenfalls auch zusammen mit Vorgesetzten oder Fachleuten aus Medizin, Psychologie und Therapie, und arbeiten mit anderen sozialpädagogischen Fachkräften zusammen. Zu Eltern bzw. Erziehungsberechtigten halten sie engen Kontakt und stehen diesen informierend und beratend zur Seite.

Ausbildungsschwerpunkte:erzieher

Fachrichtungsübergreifender Lernbereich
-
Deutsch/Kommunikation
- Englisch
- Wirtschafts- und Sozialkunde
- Religion oder Ethik
Fachrichtungsbezogener Lernbereich
-
Erziehungswissenschaften
- Sozialpädagogische Theorie und Praxis
- Organisation, Recht und Verwaltung
- Angewandte Didaktik und Methodik der sozialpädagogischen Praxis
- Körper/Bewegung
- Ökologie/Gesundheit
- Spiel
- Gestalten
- Musik
- Schriftkultur/Sprache
- Mathematik/Naturwissenschaften
Wahlbereich
- Mathematik
- Naturwissenschaften

Einsatzmöglichkeiten:

Erzieher/innen betreuen und fördern Kinder und Jugendliche. Sie sind vor allem in der vorschulischen Erziehung, in der Kinder- und Jugendarbeit sowie in der Heimerziehung tätig. Weitere Einsatzmöglichkeiten sind in Krippen, Kindergärten, Jugendheimen, Kinderheimen, Horte und Jugendzentren.

Zugangsvoraussetzungen:

1.  Realschulabschluss oder gleichwertig anerkannter Bildungsabschluss
     und
a)     mindestens 2 jährige Berufsausbildung    oder
b)     einschlägige berufsbildende Schule in Vollzeitform
     und
eine 1 jährige geeignete praktische Tätigkeit in sozialpädagogischen Einrichtungen

oder

2.  Fachhochschulreife mit einer fachpraktischen Ausbildung in sozialpädagogischen Einrichtungen

Bewerber mit Hochschulreife müssen eine einjährige einschlägige praktische Tätigkeit nachweisen.

Das Landesverwaltungsamt kann zulassen, dass an die Stelle der abgeschlossenen Berufsausbildung eine mind. vierjährige einschlägige praktische Tätigkeit tritt.

Bemerkung:

Die Gesamtverantwortung für diese Ausbildung trägt die Schule.

Ausbildungsdauer:

3 Jahre
2640 Stunden plus 240 Stunden Wahlbereich und 52 Wochen integriertes Berufspraktikum

Abschluss:

"Staatliche anerkannte Erzieherin" und "Staatlich anerkannter Erzieher"

 

 

 

 
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