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Möglichkeiten zur Finanziellen Förderung der Ausbildung

Da unsere Ausbildungen schulgeldpflichtig sind, möchten wir an dieser Stelle auf Finanzierungsmöglichkeiten hinweisen. 30% des Schulgeldes sind als Sonderausgaben nach §10 Abs. 1Ziff. 9 des Einkommensteuergesetzes absetzbar.

DAS SCHÜLER-BAFÖG:
Das Bildungsförderungsgesetz regelt die staatliche Unterstützung für die Ausbildung von Schülern und Studenten. Mit dem Kürzel BaföG wird umgangssprachlich auch die Förderung bezeichnet, die sich aus dem Gesetz ergibt. Schüler erhalten die BAföG-Leistung als nicht zurück zuzahlenden Zuschuss. Die Antragstellung erfolgt mit Vorliegen des Bildungsvertrages.

Wer?
Schüler, die eine mind. 2-jährige Ausbildung vor dem 30. Geburtstag aufnehmen und noch nicht 3 Jahre über BaföG gefördert wurden. 1-jährige Ausbildungen werden nur bei notwendiger auswärtiger Unterbringung oder eigenem Haushalt mit Kind oder eigenem Haushalt und verheiratet bzw. verheiratet gewesen gefördert.

Wo?
Schriftliche Beantragung beim Amt für Ausbildungsförderung am Wohnort der Eltern.
Homepage: www.das-neue-bafoeg.de

Wie viel?
Monatliche Pauschbeträge für Schüler, die
a) bei den Eltern wohnene = 219,-€
b) auswärtig untergebracht werden müssen = 383,-€
Eine Minderung der Pauschbeträge ist durch eigenes Einkommen oder Einkommen der Eltern möglich.

DER BILDUNGSKREDIT
Die Bundesregierung bietet Schülern in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen die Möglichkeit, einen zinsgünstigen Kredit in Abspruch zu nehmen, der 4 Jahre nach der ersten Auszahlung in monatlichen Raten von 120,-€ zurückzuzahlen ist. Einkommen und Vermögen des Auszubildenden oder seinr Eltern spielen keine Rolle. Sobalt der Ausbildungsvertrag vorliegt, kann die Antragstellung erfolgen.

Wer?
Der Kredit wird von der Volljährigkeit bis zur Vollendung des 36. Lebensjahres gewährt.

Wo?
Schriftliche Beantragung beim Bundesverwaltungsamt, 50728 Köln
Homepage: www.bildungskredit.de

Wie viel?
Bis zu 300 Euro für die letzen 24 Monate einer Ausbildung.

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