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Krankenpflegehilfe

Krankenpflegehelfer stehen in medizinischen oder pflegerischen Einrichtungen examinierten Pflegefachkräften alt2_2zur Seite. Sie wirken bei Körperpflegemaßnahmen mit, betten und lagern Patienten um, teilen Essen aus und helfenggf. bei der Nahrungsaufnahme. Sie beobachten und kontrollieren Puls, Temperatur, Blutdruck und Atmung ihrer Patienten. Zudem begleiten oder befördern sie diese zu Untersuchungen und Behandlungen. An physikalischen Therapiemaßnahmen sind sie ebenso beteiligt.
Krankenpflegehelfer sind zudem für Sauberkeit und Hygiene zuständig: sie reinigen und pflegen Instrumente, räumen die Krankenzimmer auf und richten die Betten. Außerdem führen sie einfache ärztliche Anweisungen und Verordnungen durch und helfen bei der Pflegedokumentation und -organisation mit.

Ausbildungsschwerpunkte:

- Anatomie/ Physiologie und allgemeine Krankheitslehre
- Gesundheits- und Krankenpflegehilfe
- Hygiene / Gesundheitsschutz/ Gesundheitsförderung
- Erste Hilfe / Notfallsituationen
- Ernährung und Hauswirtschaft

Einsatzmöglichkeiten:Pflegeraum

- Krankenhäusern
- Facharztpraxen
- Gesundheitszentren
- Altenwohn- und -pflegeheimen
- in Einrichtungen der Kurzzeitpflege sowie in Wohnheimen für behinderte Menschen


Zugangsvoraussetzungen:

- Hauptschulabschluss oder gleichwertiger Bildungsstand
- gute Noten im Fach Biologie , deutsche Sprachkenntnisse
- gesundheitliche, geistige und persönliche Eignung
- förderlich: Neigung zum helfenden, fördernden und anleitenden Umgang mit Menschen; Interesse an medizinischen und psychologischen Sachverhalten; selbständige Arbeitsweise; gern erste Erfahrungen durch Praktika im medizinisch-pflegerischen Bereich
- nachteilig: Abneigung gegen Körperkontakt mit fremden Menschen (z.B. Versorgen im Hygienebereich) sowie gegen körperlich anstrengende Tätigkeiten (z.B. Umbetten von bettlägerigen Patienten)

Bemerkung:

Krankenpflegehilfe ist eine schulische Ausbildung an Berufsfachschulen

Ausbildungsdauer:

1 Jahr
Gesamtstunden: 1600, davon 900 Stunden Praktikum

Abschluss:

Zeugnis über die Staatliche Prüfung zum „Krankenpflegehelfer “ bzw. zur „ Krankenpflegehelferin“

 
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