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Fortbildung für Betreuungskräfte nach §87 SGB XI

 

Die Entsprechend der Richtlinien nach § 87b Abs. 3 SGB XI sind für Betreuungskräfte in Pflegeeinrichtungen Fortbildungen von mindestens 2 Tagen im Jahr vorgeschrieben. Die Einhaltung dieser Maßgabe wird in jährlichen Kontrollen durch die Heimaufsicht gesichert.
Das Ziel dieser Weiterbildung ist eine Aktualisierung des vermittelten Wissens als Betreuungskraft nach § 87 b SGB XI sowie eine Reflexion der beruflichen Praxis.


Inhaltsübersicht:

- Aktuelle Informationen zum Krankheitsbild Alzheimer-Demenz
- Neues aus der Forschung, Pflege und Betreuung
- MDK-Qualitätsprüfungen/Kriterien zum Umgang mit demenzkranken Bewohnern -Theorie & Praxis
- Betreuungsqualität und DCM (Dementia Care Mapping)
- Runder Tisch DCM ( Reflexion und Evaluation der Berufspraxis)
- Feststellung eines erheblichen Bedarfs an Beaufsichtigung und Betreuung
- Umsetzungsempfehlungen / Screening und Assessment
- Interventionsmöglichkeiten, Tipps, Anregungen für den Praxistransfer (individueller, ausgewählter Fragenkatalog)
- Neue praxisbewährte Betreuungsangebote / ausgewählte Elemente und Konzepte (Ergotherapie, Musik, Kunst, Tanz/Bewegung, Basale Stimulation)
- Präsentation, Tipps
- Anleitung für Praxistransfer


Teilnehmerkreis:

- Betreuungskräfte (mit Abschluss/Zertifikat „Betreuungskraft nach § 87b SGB XI“ ) in Pflegeeinrichtungen


Umfang:

- Magdeburg: 16 U.-Std. (2 x 8 U.-Std.)
- Halberstadt: 16 U.-Std. (4 x 4 U.-Std.)


Abschluss:

Teilnahmebescheinigung

 

 
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