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Fachkraft zur Praxisanleitung

 

Diese Fortbildung basiert auf den gesetzlichen Vorgaben mit der Neuregelung der Berufe in der Alten-, Gesundheits- und Krankenpflege. Demnach muss für die Zeit der praktischen Ausbildung die Praxisanleitung der Schüler durch eine geeignete Fachkraft, den Praxisanleiter, auf Grundlage eines entsprechenden Ausbildungsplanes sichergestellt werden.Sie lernen die Schüler schrittweise an die eigenständige Wahrnehmung der beruflichen Aufgaben heranzuführen und das vermittelte Wissen später abzuprüfen.


Inhaltsübersicht:

- Pädagogische und psychologische Grundlagen für die praktische Ausbildung in Pflegeberufen
- Rechtliche Grundlagen der Ausbildung
- Psychologische Aspekte bei der Arbeit mit Schülern, Auszubildenden und Mitarbeitern
- Ausgewählte Aspekte der Gesprächsführung
- Methodisch-didaktische Möglichkeiten in der praktischen Ausbildung
- Kolloquium
- Lehrprobe


Teilnehmerkreis:

- Krankenschwestern
- Krankenpfleger
- Altenpfleger mit mindestens 2-jähriger Berufserfahrung


Umfang:

- 200 Stunden


Abschluss:

Zertifikat

 

 

 
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