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Mentor für Angehörige nach § 45 SGB XI
in Kombination mit den Grundkenntnissen zur Pflegeberatung nach §7a SGB XI

Mit der Einführung des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes treten vielfältige Änderungen im Leistungs-, Vertrags- und Qualitätssicherungsbereich für Versicherte und Leistungserbringer in Kraft. Die Weiterbildung befähigt Pflegefachkräfte als Mentor für Angehörige nach § 45 SGB XI tätig zu werden. Bei vorliegenden Rahmenverträgen mit den Krankenkassen können diese Leistungen abgerechnet werden. Gleichzeitig werden die Teilnehmer über einzelne Inhalte der Pflegeberatung nach § 7a SGB XI informiert. Ziel ist die Vermittlung von Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten in der Unterweisung von Angehörigen in der Häuslichkeit des Pflegebedürftigen und der Erwerb von Grundkenntnissen  in der gesundheitlichen Beratung von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen.


Inhaltsübersicht:
Ziel: Unterweisung in der Häuslichkeit des Pflegebedürftigen
- Gesetzesgrundlagen SGB V, XI (u.a. Anspruchsberechtigung  nach    § 45 und Pflegeweiterentwicklungsgesetz § 7a), XII
- Beratung und Vernetzung aller medizinisch und pflegerischen Leistungen
- Grundlagen Kommunikation und Gesprächsführung
- Beratungs- und Bewältigungsstrategien zu individuellen Problemsituationen/Hilfebedarf
- Abeitsschwerpunkte aus pflegerischer, psychologischer und pädagogischer Sicht
(Lagerung, Transfersituationen, Inkontinenz,  Medi kamente, Schmerzbekämpfung, Sterbebegleitung …)
- Überlastungssituationen der Pflegepersonen
- Ressourcennutzung von Pflegebedürftigen u. Pflegepersonal
- Erstellen von Versorgungsplänen
- Multiperspektivisches Fallmanagement in ganzheitlichen Versorgungsstrukturen
- Abschluss: Kolloquium / Arbeit am Fallbeispiel und -analyse


Zielgruppe:
- Pflegefachkräfte mit einer mind. 1-jährigen Berufserfahrung


Umfang:
- 40 Stunden (32 Stunden Theorier- und Praxisvermittlung und 8 Stunden Kolloquium)


Zeiten:
Magdeburg: 5 Tage jeweils von 08:00 Uhr - 15:00Uhr (4x donnertstags und Prüfung samstags)


Abschluss:
Zertifikat "Mentor für Angehörige nach § 45 SGB XI"

 

 

 
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