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Mentor für Angehörige nach § 45 SGB XI

Mit der Einführung des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes treten vielfältige Änderungen im Leistungs-, Vertrags- und Qualitätssicherungsbereich für Versicherte und Leistungserbringer in Kraft. Die Weiterbildung befähigt Pflegefachkräfte als Mentor für Angehörige nach
§45 SGB XI tätig zu werden. Ziel ist die Vermittlung von Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten in der Unterweisung von Angehörigen in der Häuslichkeit des Pflegebedürftigen.

Inhaltsübersicht:
Ziel: Vermittlung von kommunikations-psychologischen Grundlagen, sowie Aufzeigen von methodisch-didaktischen Möglichkeiten, um die Beratung und Schulung pflegender Angehöriger bestmöglich zu gestalten.

- Gesetzliche Grundlagen zur Anspruchsberechtigung nach §45 SGB XI
- Beratuschwerpunkte aus pflegerischer, psychologischer und pädagogischer Sicht (Lagerung, Transfersituationen, Inkontinenz, Krankheits-
bewältigung, Medikamente, Schmerzbekämpfung)
- Planung, Gestaltung und Aufbereiten des Beratungsprozesses
- Beratungs- und Bewältigungsstrategien zu individuellen Problemsituationen
- Ressourcennutzung von Pflegebedürftigen und Pflegepersonal
- Kommunikationstraining

Zielgruppe:
- Mitarbeiter im Alten- und Pflegebereich

Umfang:
- 24 Seminarstunden á 45 Minuten
- individuell auf 48 Std. erweiterbar siehe Pflegeberatung

Zeiten:
individuell

Abschluss:
Teilnahmebescheinigung
bei vorliegenden Rahmenverträgen mit den Krankenkassen ist eine Abrechnung möglich

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