Laut der Rahmenempfehlung für Podologen nach § 125 Abs. 1 SGB V vom 1. August 2002 ist für die Sicherstellung der Qualität der Heilmittelerbringung bei der podologischen Behandlung eine regelmäßige Fortbildung notwendig. Das betrifft alle an der ambulanten Heilmittelversorung beteiligten Podologen in Praxen nach § 124 Abs. SGB V und Einrichtungen nach § 124 Abs. 3 SGB V. Der erste Betrachtungszeitraum beginnt am 01. Juli 2007.
Inhaltsübersicht:
- Diabetes mellitus Grundlagen
- Krankheitsfolgen des Diabetes mellitus
- Diabetisches Fuß-Syndrom
- Infizierter diabetischer Fuß
- Strukturierte Podologische Befunderhebung am diabetisches Fuß
- Podologische Therapiemaßnahmen am diabetischen Fuß
- Vorsorge Maßnahmen beim diabetischen Fußsyndrom
- Veranstaltungen zu Abrechnungsfragen oder Verbesserungen
Teilnehmerkreis:
- Zugelassene Podologen nach § 124 SGB V (Zugelassener/fachlicher Leiter) und die angestellten/freien therapeutischen Mitarbeiter, die podologische Leistungen nach den Heilmittelrichtlinien auf der Grundlage einer Heilmittelverordnung erbringen.
Umfang:
- je 6 - 8 Stunden
Zeiten:
Magdeburg: Tageskurs
Abschluss:
Teilnahmebescheinigung mit den Fortbildungspunkten