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Wohnbereichsleiter /Stationsleiter

 

Auf der Grundlage der Heimpersonalverordnung vom 19.07.1993 §8 Abs. 2 Nr. 2 befähigt Sie diese Weiterbildung zum Einsatz als Wohnbereichs- oder Stationsleiter. Sie werden darauf vorbereitet, u.a. folgende Aufgaben als Wohnbereichs- oder Stationsleitung zu übernehmen: effiziente Personalplanung, Motivation und Führung der Pflegekräfte sowie Sicherung, Umsetzung und Mitwirkung bei der Weiterentwicklung des Pflegeleitbildes und Pflegekonzeptes.In der Ausbildung werden Sie u.a. in den Inhalten der neuen Qualifikationsrichtlinien, gültig seit dem 01.07.2009, geschult.


Inhaltsübersicht:
- Recht
- Grundlagen Betriebswirtschaftslehre / Rechnungswesen
- Qualitätsmanagement
- Marketing
- Management und Personalführung
- Psychologie
- Projektmanagement ( inkl. schreiben einer Projektarbeit)
- Abschluss: Auswertung Praktikumsbericht und Prüfung (Präsentation der Hausarbeit und Kolloquium)


Teilnehmerkreis:
- Krankenschwestern
- Krankenpfleger
- Altenpfleger mit mindestens 2-jähriger Berufserfahrung


Umfang:
476 Stunden zzgl. 160h Praktikum (im eigenen Unternehmen möglich)


Abschluss:
Zertifikat

 

 

 
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