GeprĂŒfter Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen
GemÀà Verordnung ĂŒber die PrĂŒfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss GeprĂŒfter Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen und GeprĂŒfte Fachwirtin im Gesundheits- und Sozialwesen vom 21. Juli 2011 und Rahmenplan der DIHK v. Dez. 2011
Dieser Lehrgang richtet sich an alle Interessenten, die ihre berufliche Fach- und Handlungskompetenz vertiefen und sich neue Aktionsfelder im Gesundheits- u. Sozialwesen erschlieĂen wollen. Hier werden Sie fĂŒr eine FĂŒhrungsaufgabe in sozialen Einrichtungen qualifiziert, indem Sie zur MitarbeiterfĂŒhrung, kaufmĂ€nnischen Sachbearbeitung, Steuerung der Dienstleistungsprozesse und Kooperation in sozialen Netzwerken befĂ€higt werden. PrĂŒfung erfolgt bei der IHK.
InhaltsĂŒbersicht
Planen, Steuern, Organisieren betrieblicher Prozesse | Steuern von QualitĂ€tsmanagementprozessen | Gestalten von Schnittstellen und Projekten | Steuern und Ăberwachen betriebswirtschaftliche Prozesse und Ressourcen | FĂŒhren und Entwickeln von Personal | Planen und DurchfĂŒhren von MarketingmaĂnahmen | Intensive PrĂŒfungsvorbereitung | PrĂŒfungen bei der IHK
Teilnehmerkreis
Es gelten die Zulassungsbestimmungen der IHK.
Umfang
640 Stunden
Abschluss
Nach erfolgreich abgeschlossenen PrĂŒfungen bei der IHK: Zeugnis âGeprĂŒfter Fachwirt/in im Gesundheitsund Sozialwesenâ
Auszug aus der Verordnung ĂŒber die PrĂŒfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss GeprĂŒfter Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen und GeprĂŒfte Fachwirtin im Gesundheits- und Sozialwesen vom 21. Juli 2011
§ 2 Zulassungsvoraussetzung
(1) Zur PrĂŒfung ist zuzulassen, wer
1. eine mit Erfolg abgelegte AbschlussprĂŒfung in einem anerkannten nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung geregelten kaufmĂ€nnischen, verwaltenden, medizinischen oder handwerklichen Ausbildungsberuf des Gesundheits- und Sozialwesens und danach eine mindestens einjĂ€hrige Berufspraxis oder
2. eine mit Erfolg abgelegte AbschlussprĂŒfung in einem bundesrechtlichen geregelten Beruf im Gesundheitswesen oder einem dreijĂ€hrigen landesrechtlichen geregelten Beruf im Gesundheits- und Sozialwesen und eine mindestens einjĂ€hrige Berufspraxis oder
3. ein mit Erfolg abgeschlossenes einschlÀgiges Hochschulstudium und eine mindestens zweijÀhrige Berufspraxis oder
4. eine mit Erfolg abgelegte AbschlussprĂŒfung in einem sonstigen anerkannten kaufmĂ€nnischen, verwaltenden oder hauswirtschaftlichen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijĂ€hrige Berufspraxis oder
5. eine mindestens fĂŒnfjĂ€hrige Berufspraxis nachweist.
(2) Die Berufspraxis nach Absatz 1 muss inhaltlich wesentliche BezĂŒge zu den in § 1 Absatz 2 genannten Aufgaben haben. Dabei sind auch ehrenamtliche TĂ€tigkeiten zu berĂŒcksichtigen.
(3) Abweichend von Absatz 1 ist zur PrĂŒfung auch zuzulassen, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und FĂ€higkeiten (berufliche HandlungsfĂ€higkeiten) erworben zu haben, die die Zulassung zur PrĂŒfung rechtfertigen.
TERMINE
Magdeburg:
02.11.21 - 03.10.23
(dienstags 15:30-18:45 Uhr und
14-tÀgig samstags 08:00-15:00 Uhr)
PrĂŒfungen bei der IHK
Frau Bode
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Telefon: 0391 / 60844-16