Geprüfter Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen
Gemäß Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen und Geprüfte Fachwirtin im Gesundheits- und Sozialwesen vom 21. Juli 2011 und Rahmenplan der DIHK v. Dez. 2011
Dieser Lehrgang richtet sich an alle Interessenten, die ihre berufliche Fach- und Handlungskompetenz vertiefen und sich neue Aktionsfelder im Gesundheits- u. Sozialwesen erschließen wollen. Hier werden Sie für eine Führungsaufgabe in sozialen Einrichtungen qualifiziert, indem Sie zur Mitarbeiterführung, kaufmännischen Sachbearbeitung, Steuerung der Dienstleistungsprozesse und Kooperation in sozialen Netzwerken befähigt werden. Prüfung erfolgt bei der IHK.
Inhaltsübersicht
Planen, Steuern, Organisieren betrieblicher Prozesse | Steuern von Qualitätsmanagementprozessen | Gestalten von Schnittstellen und Projekten | Steuern und Überwachen betriebswirtschaftliche Prozesse und Ressourcen | Führen und Entwickeln von Personal | Planen und Durchführen von Marketingmaßnahmen | Intensive Prüfungsvorbereitung | Prüfungen bei der IHK
Teilnehmerkreis
Es gelten die Zulassungsbestimmungen der IHK.
Umfang
640 Stunden
Abschluss
Nach erfolgreich abgeschlossenen Prüfungen bei der IHK: Zeugnis „Geprüfter Fachwirt/in im Gesundheits- und Sozialwesen“
Auszug aus der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen und Geprüfte Fachwirtin im Gesundheits- und Sozialwesen vom 21. Juli 2011
§ 2 Zulassungsvoraussetzung
(1) Zur Prüfung ist zuzulassen, wer
1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung geregelten kaufmännischen, verwaltenden, medizinischen oder handwerklichen Ausbildungsberuf des Gesundheits- und Sozialwesens und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem bundesrechtlichen geregelten Beruf im Gesundheitswesen oder einem dreijährigen landesrechtlichen geregelten Beruf im Gesundheits- und Sozialwesen und eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
3. ein mit Erfolg abgeschlossenes einschlägiges Hochschulstudium und eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
4. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten kaufmännischen, verwaltenden oder hauswirtschaftlichen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
5. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist.
(2) Die Berufspraxis nach Absatz 1 muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in § 1 Absatz 2 genannten Aufgaben haben. Dabei sind auch ehrenamtliche Tätigkeiten zu berücksichtigen.
(3) Abweichend von Absatz 1 ist zur Prüfung auch zuzulassen, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeiten) erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
TERMINE
Magdeburg:
02.11.21 - 03.10.23
(dienstags 15:30-18:45 Uhr und
14-tägig samstags 08:00-15:00 Uhr)
Prüfungen bei der IHK
Frau Bode
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Telefon: 0391 / 60844-16