Fortbildung für
Betreuungskräfte (16h)
Fortbildung für Betreuungskräfte (16h)
gemäß Richtlinie nach § 53b SGB XI
Entsprechend der Richtlinien nach § 53b SGB XI (§4, Abs. 4) sind für Betreuungskräfte in Pflegeeinrichtungen und im ambulanten Bereich Fortbildungen von mindestens 2 Tagen im Jahr vorgeschrieben. Die Einhaltung dieser Maßgabe wird in jährlichen Kontrollen durch die Heimaufsicht und den MD gesichert.
Das Ziel dieser Weiterbildung ist eine Aktualisierung des vermittelten Wissens als Betreuungskraft sowie eine Reflexion der beruflichen Praxis.
Inhaltsübersicht
Umfang
Abschluss
Termine
Neu ab 01.02.2024 – erforderlich für Mitarbeiter im amb. Bereich, die mind. 2 Jahre, innerhalb der letzten 5 Jahre, als BK tätig waren („Bestandsschutz“).
(2x freitags 8:00 – 15:00 Uhr)
Kontakt
Für weitere Informationen und zur Anmeldung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Ansprechpartnerin:
Frau A. Bode
Telefon: 0391 / 60 8 44 16
Telefax: 0391 / 60 8 44 22
E-Mail: A.Bode(at)fit-bildung.de

