INFORMATIONEN ZUM SCHULBETRIEB ab 12.04.2021
Zur Teilnahme am Unterricht wird in Sachsen-Anhalt ab dem 19. April per Erlass des Ministeriums fĂŒr Bildung vorausgesetzt, dass sich SchĂŒlerinnen und SchĂŒler zweimal wöchentlich verbindlich testen lassen.
Wann werden die SchĂŒlerinnen und SchĂŒler der FIT-Ausbildungs-Akademie gGmbH getestet?
montags und donnerstags
Gibt es eine Pflicht, sich testen zu lassen?
Zur Teilnahme am Unterricht wird vorausgesetzt, dass sich SchĂŒlerinnen und SchĂŒler zweimal wöchentlich
verbindlich testen lassen, entweder ĂŒber einen in der Schule zur VerfĂŒgung gestellten Laien-Selbsttest oder
durch den Nachweis eines anderweitig erzielten negativen Testergebnisses oder durch Vorlage einer Ă€rztlichen Bescheinigung, wonach keine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht. Die Ausstellung dieser Nachweise und die Vornahme des Tests dĂŒrfen jeweils nicht lĂ€nger als drei Tage zurĂŒckliegen.
Was passiert mit SchĂŒlerinnen und SchĂŒlern, die sich nicht in der Schule testen lassen wollen oder keinen Nachweis erbringen, dass keine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht?
Dann ist eine Teilnahme am PrĂ€senzunterricht nicht möglich. Diese SchĂŒler und SchĂŒlerinnen betreten nicht die RĂ€umlichkeiten der Schule und melden sich mit den Formularen (siehe unten) von der Teilnahme vom PrĂ€senzunterricht ab.
Nichtteilnahme am PrÀsenzunterricht seit 16.03.2021
Seit dem 16. MÀrz ist die PrÀsenzpflicht an den berufsbildenden Schulen aufgehoben.
EingeschrĂ€nkter Regelbetrieb findet lt. Stundenplan statt, die Teilnahme daran ist jedoch fĂŒr die SchĂŒlerinnen und SchĂŒler nicht verpflichtend.
Wir appellieren an alle SchĂŒlerinnen und SchĂŒler, an der Konstanz des PrĂ€senzunterrichtes festzuhalten.
Im Sinne einer weiteren zielorientierten und erfolgreichen Ausbildung sollten Sie ĂŒber einen Verzicht auf den PrĂ€senzunterricht
verantwortungsvoll nachdenken und von diesen Ăberlegungen Abstand nehmen.
MinderjĂ€hrige SchĂŒlerinnen und SchĂŒler, die nach Entscheidung ihrer Erziehungsberechtigten in der Betreuung zu Hause sind
und nicht am PrĂ€senzunterricht teilnehmen, informieren die Schule jeweils bis Freitag 09.00 Uhr fĂŒr die folgende Woche, siehe Formular.
VolljĂ€hrige SchĂŒlerinnen und SchĂŒler informieren ebenfalls die Schule bis Freitag 09.00 Uhr, siehe Formular, dass sie in der darauffolgenden Woche am Unterricht nicht teilnehmen.
Die Entscheidung einer Nichtteilnahme bezieht sich immer auf den Unterricht der gesamten Woche, es gibt kein Fernbleiben fĂŒr ausgewĂ€hlte Stunden oder Tage.
C. Rauhut
Schulleiterin
Krankmeldungen sind montags bis freitags ausschlieĂlich wie folgt möglich:
ab 07.30 Uhr bis 15.30 Uhr unter der Rufnummer: 0391 60844 18 (Schulsekretariat)
und per E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschĂŒtzt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!