gemäß Richtlinie nach § 53b SGB XI
Entsprechend der Richtlinien nach § 53b SGB XI (§4, Abs. 4) sind für Betreuungskräfte in Pflegeeinrichtungen und im ambulanten Bereich Fortbildungen von mindestens 2 Tagen im Jahr vorgeschrieben. Die Einhaltung dieser Maßgabe wird in jährlichen Kontrollen durch die Heimaufsicht und den MDK gesichert.
Das Ziel dieser Weiterbildung ist eine Aktualisierung des vermittelten Wissens als Betreuungskraft sowie eine Reflexion der beruflichen Praxis.
Inhaltsübersicht
- Erfahrungsaustausch – offene Runde
- Reflexion der beruflichen Praxis
- Arbeitsalltag als Betreuungskraft: Was ist positiv/ Wo gibt es Probleme?
- Diskussion und Lösungsfindung in der Gruppe - Gibt es gesetzliche oder fachliche Neuerungen zum Thema Demenz und Betreuung?
- Themenanpassung an vorliegendem Bedarf
- Planung von Betreuungsangeboten
- Kursreflexion und gemeinsame Evaluation
Zugangsvoraussetzungen
- Betreuungskräfte (mit Abschluss/Zertifikat) u. andere Interessierte
Umfang
16 U.-Std. (2 x 8 U.-Std.)
Abschluss
Teilnahmebescheinigung (es werden die tatsächlich anwesenden Stunden bescheinigt)
TERMINE
1. Kurs: 13.06.25 + 20.06.25
2. Kurs: 21.11.25 + 28.11.25
(2x freitags 8:00 - 15:00 Uhr)
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