Im Gesetz über den Beruf der Podologin und des Podologen (Podologengesetz - PodG) ist geregelt, wer in Deutschland den Beruf eines Podologen/einer Podologin ausüben
darf. § 1 (1) Wer die Berufsbezeichnung "Podologin" oder "Podologe" führen will, bedarf der Erlaubnis.
Eine außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes erworbene abgeschlossene Ausbildung erfüllt die Voraussetzungen, wenn die Gleichwertigkeit des Ausbildungsstandes gegeben ist. Personen aus anderen Ländern, die einen Abschluss in ihrem Heimatland in der Podologie erworben haben oder über einen vergleichbaren Abschluss verfügen, müssen daher eine Gleichwertigkeit dieses Abschlusses in Deutschland beantragen. Ist die Gleichwertigkeit dieses Abschlusses nicht gegeben oder ist eine Prüfung der Gleichwertigkeit nicht möglich, weil die erforderlichen Unterlagen und Nachweise nicht vorgelegt werden können, ist ein gleichwertiger Kenntnisstand nachzuweisen. An unserer staatlich anerkannten Schule für Podologie führen wir Kenntnisprüfungen und Anpassungslehrgänge zum Nachweis des gleichwertigen Kenntnisstandes durch.
Teilnahmevoraussetzung
Sie verfügen über einen „Bescheid“ der zuständigen Behörde des Bundeslandes, in dem Sie hier in Deutschland wohnen, in dem festgelegt ist, dass Sie eine Kenntnisprüfung oder einen Anpassungslehrgang in Deutschland absolvieren müssen, um die Berufsbezeichnung „Podologin/ Podologe“ führen zu dürfen. Sie besitzen einen Nachweis über Sprachkenntnisse auf dem Niveau B2 des europäischen Referenzrahmens.
einzureichende Unterlagen
- „Bescheid“ der Behörde im Original bzw. in beglaubigter Kopie
- Nachweis über Sprachkenntnisse auf dem Niveau B2 in beglaubigter Kopie
Kosten
werden je nach Festlegungen des Bescheides individuell ermittelt.
Download
Informationsblatt: Kenntnisprüfung Podologie
Termine
auf Anfrage
Abschluss
Nachweis des gleichwertigen Kenntnisstandes als Voraussetzung zur Führung der Berufsbezeichnung „Podologe/ Podologin“
Kontakt
FIT-Ausbildungs-Akademie gGmbH
Halberstädter Str. 42, 39112 Magdeburg
Ansprechpartner: Frau Rauhut
Tel: 0391/60 8 44-12
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!