Gemäß Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (MTAPrV) gültig ab 01.01.2023 § 8 (1) Nr. 4
Die Praxisanleitung hat die Aufgabe, die fachtheoretische Ausbildung der Schule durch strukturierte Lehr- und Lernprozesse innerhalb komplexer Situationen am praktischen Einsatzort zu ergänzen. Gemäß Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (MTAPrV) gültig ab 01.01.2023 § 8 (1) Nr. 4 haben die Praxisanleiter/innen „…kontinuierlich berufspädagogische Fortbildungen im Umfang von mindestens 24 Stunden jährlich zu absolvieren…“
Diese möchten wir Ihnen mit unserer 3-tägigen Weiterbildung u.a. auch zum gegenseitigen Austausch anbieten.
Zugangsvoraussetzungen
- Praxisanleiter/innen und andere Interessierte
Inhaltsübersicht
Erfahrungsaustausch – offene Runde - Reflexion der beruflichen Praxis
In beruflichen Settings professionell handeln
- Lernortkooperation und Praxisanleitung
- Kompetenzeinschätzung und Beurteilung
- Beurteilungskriterien und Beurteilungsbögen für die PA
Kursreflexion und gemeinsame Evaluation
Abschluss
- Teilnahmebescheinigung
Umfang
- 24 U.-Einheiten / 3 Tage
Termine
23.11. u. 24.11. u. 25.11.2023 / 3 Tage
Donnerstag -Samstag
Anmeldeschluss: 16.10.2023. Danach bitte freie Plätze erfragen. Zum 25.10.2023 erfolgt an alle schriftlich Angemeldeten die Info zum Kursbeginn.
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