Podologie kommt aus dem Griechischen und heißt übersetzt „Lehre des Fußes“. Eine weitere gängige Definition lautet „nichtärztliche Heilkunde vom Fuß“ oder auch „medizinische Fußpflege“. Sie umfasst verschiedene medizinisch indizierte fußpflegerische Behandlungen (z.B. in Zusammenhang mit Diabetes-Erkrankungen), häufig auf ärztliche Veranlassung oder unter ärztlicher Anleitung.
Podologen kümmern sich um die Erhaltung der Fußgesundheit und behandeln Fußprobleme. Sie führen fußpflegerische Behandlungen selbständig durch. Dabei achten sie auf die Auswahl geeigneter Verfahren und die Anwendung anerkannter Hygieneregeln. Bei krankhaften Veränderungen am Fuß oder bei Krankheitssymptomen müssen sie entscheiden, ob ärztliche Abklärung erforderlich ist. Sie arbeiten mit anderen Berufsgruppen, wie Ärzten, Orthopädie-Schuhmachern, Sanitätshäusern, Apotheken oder Krankengymnasten eng zusammen.
Ausbildungsschwerpunkte
- Allgemeine und spezielle Krankheitslehre
- Hygiene und Mikrobiologie
- Prävention und Rehabilitation
- Arzneimittellehre
- Material- und Warenkunde
- Theoretische Grundlagen der podologischen Behandlung
- Fußpflegerische und podologische Behandlungsmaßnahmen
- Podologische Materialien und Hilfsmittel
Einsatzmöglichkeiten
- Fußpflegepraxen oder Fußpflegestudios
- Arztpraxen
- Kur- und Wellnesseinrichtungen
- Sanitätshäuser
- Apotheken
- Institutionen der Rehabilitation und Altenpflege
Zugangsvoraussetzungen
- Realschulabschluss oder abgeschlossene Berufsausbildung (mind. 2 Jahre)
- gute Noten im Fach Biologie
- gesundheitliche Eignung
- förderlich: Neigung zum helfendem, förderndem, anleitendem Umgang mit Menschen; Interesse an medizinischen Sachverhalten; selbständige Arbeitsweise; Kommunikationsstärke
- nachteilig: Abneigung gegen Körperkontakt mit fremden Menschen sowie gegen das Arbeiten unter Augen der Patienten
Bemerkung
Podologie ist eine schulische Ausbildung an Berufsfachschulen
Ausbildungsdauer
- 3 Jahre
- Theorie (laut Gesetz 2000 Stunden)
- 2 Tage in der Woche von 08:00 - 15:00 Uhr
- 3 mal eine Woche von Montag bis Freitag (08:00 - 15:00 Uhr)
- Praktikum (laut Gesetz 1000 Stunden)
- individuell und außerhalb der Berufsfachschule
Abschluss
Zeugnis über die Staatliche Prüfung zum „Podologen“ bzw. zur „Podologin“
Download
Informationsblatt: Podologie berufsbegleitend
TERMINE
Magdeburg:
01.08.2024
Förderung
in Einzelfällen über Förderprogramm "Sachsen-Anhalt WEITERBILDUNG DIREKT"