Gem. § 20 des MT-Berufe-Gesetzes (MTBG)v. 24.02.2021 i.V. Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (MTAPrV) § 8 24.09.2021 u. in Anlehnung an die Weiterbildung des DIW f. Technologen/-innen u. Analytiker/-innen i. d. Medizin e.V.
Die Praxisanleitung hat die Aufgabe, die fachtheoretische Ausbildung der Schule durch strukturierte Lehr- und Lernprozesse innerhalb komplexer Ausbildungssituationen am praktischen Einsatzort zu ergänzen und die Prüfungen zu begleiten. Die Betreuung der Auszubildenden und ihre Integration in die betrieblichen Abläufe erfordert qualifiziertes Personal. Diese Qualifikation befähigt Sie, die Schüler/innen schrittweise an die eigenständige Wahrnehmung der beruflichen Handlungskompetenzen heranzuführen, das vermittelte Wissen abzuprüfen, Anleitungs- u. Schulungssituationen angemessen zu gestalten und unter Berücksichtigung der individuellen Lernbiografien zu evaluieren und zu bewerten.
Der Unterricht ist vorrangig in Präsenzphasen organisiert, teilweise können auch alternative Unterrichtsformen wie Online-Unterricht, Aufgabenstellungen usw. genutzt werden.
Für diese Qualifizierung ist ein Zugang zu einem PC/Laptop mit einem MS Office Grundpaket (Word, Excel, PowerPoint und Internet) notwendig.
Zugangsvoraussetungen
(gemäß §8 MTAPrV) Personen, die fachlich im medizinisch-technischen Bereich qualifiziert sind und über eine Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung nach §1 Absatz 1 des MTBG (24.02.2021) oder nach §1 Absatz 1 des MTA-Gesetzes (02.08.1993) in der bis zum 31.12.2022 geltenden Fassung verfügen u.a. MTL, CTA, PTA, Biologie- u. Chemielaborant/in … und eine einjährige Berufserfahrung im jeweiligen Beruf nachweisen können.
Modulübersicht in UE à 45Min
- Modul 1 Berufliches Selbstverständnis / Rolle als Praxisanleiter/in wahrnehmen, gestalten und persönlich und institutionell verankern (24)
- Modul 2 mit rechtlichen u. strukturellen Rahmenbedingungen umgehen (16)
- Modul 3 Qualitätsmanagement – Arbeitsabläufe in komplexen Situationen gestalten (24)
- Modul 4 Das Handeln an pädagogischen Grundlagen ausrichten/ Lernpotentiale erkennen und individuelles Lernen ermöglichen (40)
- Modul 5 Theorien, Modelle u. Methoden in der Praxisanleitung / Praktische Anleitungen vorbereiten, durchführen u. evaluieren (56)
- Modul 6 Beurteilen und Bewerten von Ausbildungsprozessen (32)
- Modul 7 Mit kultureller Vielfalt professionell umgehen (24)
- Modul 8 Projektmodul (Projektarbeiten, Facharbeit) (48)
- Modul 9 Präsentation u. Moderation (16)
- Modul 10 Abschluss (Präsentation der Facharbeit, Kolloquium, Reflexion) (20)
Umfang
300 UE
Abschluss
Zertifikat nach erfolgreichem Abschluss (Schreiben einer Facharbeit, Präsentation der Facharbeit und Kolloquium)
Auszug aus Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (MTAPrV) § 8 gültig ab 01.01.2023
§ 8 Qualifikation der Praxisanleitung
(1) Zur Praxisanleitung geeignet ist eine Person, die
1. über eine Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung
nach § 1 Absatz 1 des MT-Berufe-Gesetzes oder
nach § 1 Absatz 1 des MTA-Gesetzes in der bis zum 31. Dezember 2022 geltenden Fassung in dem Beruf verfügt, in dem die Praxisanleitung durchgeführt werden soll,
2. über Berufserfahrung in dem jeweiligen Beruf von mindestens einem Jahr verfügt,
3. eine berufspädagogische Zusatzqualifikation im Umfang von mindestens 300 Stunden absolviert hat und
4. kontinuierlich berufspädagogische Fortbildungen im Umfang von mindestens 24 Stunden jährlich absolviert.
Sonderregelungen siehe MTAPrV
Die geforderten 24 h Weiterbildungen pro Jahr für die ausgebildeten Praxisanleiter/innen bieten wir in 2023 erstmalig am 23. + 24.+ 25.11. an.
TERMINE
Magdeburg:
04.09.2023 – 27.05.2024 (unterrichtsfreie Zeit: 16.12.2023 - 04.01.2024)
Anmeldeschluss: 31.07.2023. Danach bitte freie Plätze erfragen. Zum 04.08.2023 erfolgt an alle schriftlich Angemeldeten die Info zum Kursbeginn.
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